Senat

Tierwohl in der Verfassung 

Am Freitag, dem 24. November, wurde im Senat die Aufnahme des Tierwohls in die Verfassung mit einem großen Schritt vorangetrieben.

Die MR-Fraktion hat einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung mitunterzeichnet, damit Tiere nicht mehr als Dinge, sondern als “fühlende Wesen” betrachtet werden.

Nach mehrjähriger Diskussion und zahlreichen Anhörungen schlägt der Senat vor, dass Artikel 7bis der Verfassung um eine Bestimmung mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:

Bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sorgen der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen für den Schutz und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen“.

Unsere Stimmen konnten für Millionen von Lebewesen einen Unterschied machen, und es handelt sich vielleicht um die wichtigste Entscheidung dieser Legislaturperiode im Senat.

Was bedeutet dies konkret?

  • Eine Verpflichtung der verschiedenen Behörden, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Anerkennung zu erreichen.
  • Eine Stillhalteverpflichtung, die bedeutet, dass die verschiedenen Behörden keinen Rückschritt machen können.

Der Senat markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer Gesellschaft, die die ethische Rücksichtnahme gegenüber allen Lebewesen vollständig integriert.